Religionslehre - Katholische Religion

Grundsätze der Fachkonferenz Katholische Religionslehre am Evangelischen Gymnasium Lippstadt zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung in der Sekundarstufe I

Grundlage für die Grundsätze zur Leistungsbewertung sind § 48 SchulG, § 6 APO-SI und Kapitel 3 des Kernlernplans Katholische Religionslehre (Gymnasium Sek I).

Dementsprechend gilt am Evangelischen Gymnasium:

- Die Teilnahme am RU ist am EG verpflichtend, jedoch erfolgt die Leistungsbewertung/ Notengebung im KR unabhängig von der Glaubensentscheidung der Schüler/innen, denn die christliche Botschaft ist ein Angebot, dessen Annahme auf einer freien Entscheidung beruht.

- Leistungsbewertung und –rückmeldung beziehen sich auf den Erreichungsgrad der im Kernlernplan ausgewiesenen Kompetenzen (Sach-, Methoden-, Urteils- und Handlungs- kompetenz).

Vereinbarungen der Fachkonferenz

- Die Grundsätze der Leistungsbewertung werden den Schülerinnen und Schülern immer zum Schuljahresbeginn und zum Halbjahresbeginn mitgeteilt.

- Kriterien der Leistungsbewertung im Zusammenhang mit offenen (kreativen oder projekt- orientierten) Arbeitsformen werden den Schülerinnen und Schülern vor deren Beginn transparent gemacht.

- Jede Lehrerin und jeder Lehrer dokumentiert regelmäßig die von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen.

- Benotet wird nur, was im Unterricht eingeübt worden ist.

- Die Leistungsrückmeldung erfolgt in mündlicher oder schriftlicher Form jeweils am Quartalsende.

- Bei Minderleistungen erhalten die Schüler/innen sowie deren Eltern bzw. Erziehungs- berechtigten im Zusammenhang mit den Halbjahreszeugnissen individuelle Lern- und Förderempfehlungen.

- Eltern bzw. Erziehungsberechtigte erhalten bei Elternsprechtagen sowie im Rahmen der regelmäßigen Sprechstunden Gelegenheit, sich über den Leistungsstand ihrer Kinder zu informieren und dabei Perspektiven für die weitere Lernentwicklung zu besprechen.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

1. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird die von allen Schülerinnen und Schülern verbindlich zu führende Arbeitsmappe eingesammelt und geht zu 25% in die Benotung ein. Die Benotung folgt den im Methodencurriculum der Schule festgelegten Kriterien der Mappenführung.

2. In den Jahrgangsstufen 7 und 8 schreiben die Schüler/innen mindestens eine schriftliche Übung. Diese Übung hat nicht den Rang einer Klassenarbeit, sondern geht als Leistung in die Gesamtbenotung ein. Es gelten die Bestimmungen der APO-SI §6, Absatz 2.

3. In der Jahrgangsstufe acht führen die Schüler/innen ein Projekt durch.

4. Die Beurteilung der mündlichen Mitarbeit erfolgt gemäß KLP-KR SI. Sie erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Für die Bewertung der Leistungen sind sowohl Inhalts- als auch Darstellungsleistungen zu berücksichtigen. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgelegt.

5. Für die Bewertung schriftlicher Leistungen sind sowohl Inhalts- als auch Darstellungs- leistungen zu berücksichtigen.